AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen LOG4-CONSULT

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1. Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt), gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung und, sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes von der Log4-Consult geleistet werden, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    3. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Log4-Consult ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  2. Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
    1. Log4-Consult erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere in der Marketingoptimierung und in der Implementierung von digitalen Tools und Ablaufprozessen. Der Umfang, die Art, der Zeitraum und der Ort eines konkreten Beratungsauftrages werden im Einzelfall vertraglich vereinbart.
    2. Log4-Consult führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
    3. Log4-Consult ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
    4. Log4-Consult ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Log4-Consult selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
    5. Werkvertragliche Leistungen sind von Log4-Consult nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren.
  3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
    1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
    2. Der Auftraggeber wird Log4-Consult auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
    3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Log4-Consult auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Log4-Consult bekannt werden.
    4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit durch Log4-Consult von dieser informiert werden.
    5. In den individuellen Verträgen können weitere Mitwirkungsklauseln des Kunden vereinbart werden.
    6. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von Log4-Consult einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird Log4-Consult von seiner Leistungspflicht entbunden, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hinreichende Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (wie Mittel und Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die Log4-Consult infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser durch den Kunden entsprechend der vereinbarten Tagessätze zu vergüten.
  4. Treuepflicht
    1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Auftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
    2. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs‐ oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern der Log4-Consult dieser unverzüglich mitzuteilen.
  5. Berichterstattung / Berichtspflicht
    1. Log4-Consult verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten.
    2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat Log4-Consult Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht abzulegen.
    3. Wird ein Schlussbericht zwischen den Parteien vereinbart, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Auftrags wiedergibt, so erhält der Auftraggeber diesen in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss des Auftrages.
  6. Schutz des geistigen Eigentums
    1. Die Urheberrechte an den von Lo4-Consult und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Förderprojekte und die damit verbundenen Anträge etc.) verbleiben bei Log4-Consult.
    2. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Log4-Consult zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch Log4-Consult – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    3. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Log4-Consult zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  7. Gewährleistung
    1. Log4-Consult ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Log4-Consult zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Wochen nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
    3. Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.
    4. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Log4-Consult zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
  8. Haftung / Schadenersatz
    1. Log4-Consult haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden ‐ nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) maximal bis zu 10.000 Euro. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
    2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein grobes Verschulden von Log4-Consult zurückzuführen ist.
    4. Sofern Log4-Consult das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs‐ und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Log4-Consult diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  9. Geheimhaltung / Datenschutz
    1. Log4-Consult, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
    2. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, erfolgen.
    3. Log4-Consult ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet Log4-Consult Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
    4. Log4-Consult ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Log4-Consult hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physikalischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.
  10. Honorar/ Honorarhöhe
    1. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit Log4-Consult.
    2. Log4-Consult ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
    3. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
    4. Die vereinbarten Preise/Manntage verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    5. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so behält Log4-Consult den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars oder von Manntagen ist das Honorar für jene Stundenanzahl/Manntage, die für den gesamten vereinbarten Vertrag zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
    6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussrechnungen ist Log4-Consult von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  11. Elektronische Rechnungslegung
    1. Log4-Consult ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Log4-Consult ausdrücklich einverstanden.
  12. Dauer von Verträgen
    1. Die Verträge enden grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
    2. Die Verträge enden nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Log4-Consult behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird Log4-Consult den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat Log4-Consult das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird Log4-Consult den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
    2. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    5. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der Log4-Consult. Log4-Consult bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
Download als PDF:  Log4_AGB_2018_10  
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