Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt), gelten für sämtliche
Rechtsgeschäfte welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung
und, sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes von der Log4-Consult geleistet werden, sofern nicht etwas
anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf
nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Log4-Consult
ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
Log4-Consult erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere in der
Marketingoptimierung und in der Implementierung von digitalen Tools und Ablaufprozessen. Der Umfang, die
Art, der Zeitraum und der Ort eines konkreten Beratungsauftrages werden im Einzelfall vertraglich
vereinbart.
Log4-Consult führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die
Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
Log4-Consult ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in
eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Log4-Consult ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu
lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Log4-Consult selbst. Es entsteht kein wie
immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Werkvertragliche Leistungen sind von Log4-Consult nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages
an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches
Arbeiten erlauben.
Der Auftraggeber wird Log4-Consult auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch
auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Log4-Consult auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die
Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von
allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung
sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von
Log4-Consult bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls
eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit durch Log4-Consult
von dieser informiert werden.
In den individuellen Verträgen können weitere Mitwirkungsklauseln des Kunden vereinbart werden.
Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von
Log4-Consult einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird
Log4-Consult von seiner Leistungspflicht entbunden, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung
und/oder hinreichende Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (wie Mittel und Personal) nicht
mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die Log4-Consult infolge der Verletzung der
Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser durch den Kunden entsprechend der vereinbarten Tagessätze zu
vergüten.
Treuepflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich
wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Auftrages auftreten und die Bearbeitung
beeinflussen können.
Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder
ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von
zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs‐ oder Veränderungsabsichten
von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern der Log4-Consult dieser unverzüglich
mitzuteilen.
Berichterstattung / Berichtspflicht
Log4-Consult verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die
beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich
Bericht zu erstatten.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat Log4-Consult Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu
erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht abzulegen.
Wird ein Schlussbericht zwischen den Parteien vereinbart, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und
Ergebnis des Auftrags wiedergibt, so erhält der Auftraggeber diesen in angemessener Zeit, d.h. zwei bis
vier Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss des Auftrages.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von Lo4-Consult und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen
Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme,
Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Förderprojekte und die damit
verbundenen Anträge etc.) verbleiben bei Log4-Consult.
Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom
Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die
Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Log4-Consult zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch
Log4-Consult – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Log4-Consult zur sofortigen
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,
insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
Log4-Consult ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende
Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber
hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Log4-Consult zu vertreten
sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Wochen nach Erbringen der jeweiligen
Leistung.
Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen
erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber
hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die
Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor
allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne),
soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.
Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Log4-Consult zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist
ausgeschlossen.
Haftung / Schadenersatz
Log4-Consult haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden ‐ nur im Falle groben
Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) maximal bis zu 10.000 Euro. Im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz
vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom
Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von Schaden
und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach dem anspruchsbegründenden Ereignis
gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein grobes Verschulden von
Log4-Consult zurückzuführen ist.
Sofern Log4-Consult das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang
Gewährleistungs‐ und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Log4-Consult diese
Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten
halten.
Geheimhaltung / Datenschutz
Log4-Consult, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet,
über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher
Einwilligung des Auftraggebers selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, erfolgen.
Log4-Consult ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet
Log4-Consult Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des
Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Log4-Consult ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung
des Kunden entbehrlich. Log4-Consult hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name
und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physikalischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen
inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.
Honorar/ Honorarhöhe
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit
Log4-Consult.
Log4-Consult ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge
zahlbar.
Die vereinbarten Preise/Manntage verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B.
wegen Kündigung), so behält Log4-Consult den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars
abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars oder von Manntagen ist
das Honorar für jene Stundenanzahl/Manntage, die für den gesamten vereinbarten Vertrag zu erwarten
gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30
Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des
Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussrechnungen ist Log4-Consult von seiner
Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss
dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung
resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Elektronische Rechnungslegung
Log4-Consult ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der
Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Log4-Consult
ausdrücklich einverstanden.
Dauer von Verträgen
Die Verträge enden grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der
vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
Die Verträge enden nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des
Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von
jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.
Schlussbestimmungen
Log4-Consult behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem
Fall wird Log4-Consult den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus
benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der
Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat
Log4-Consult das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen.
In der Benachrichtigung über die Änderungen wird Log4-Consult den Kunden auch über die Möglichkeit des
Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder
ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die
Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue
Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der Log4-Consult. Log4-Consult bleibt jedoch berechtigt,
den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.